Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung

Dies ist eine freiwillige Erklärung mit wahrheitsgemäßer Selbsteinschätzung, keine Konformitätserklärung nach BITV 2.0 (die gilt für öffentliche Stellen, nicht für uns). Für privatwirtschaftliche Dienstleistungen gilt seit dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – davon sind nach § 3 Abs. 3 BFSG jedoch Kleinstunternehmen ausgenommen, die Dienstleistungen (statt Produkte) anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Nordhort erfüllt diese Voraussetzungen und ist damit nach aktueller Einschätzung von den gesetzlichen BFSG-Pflichten für seine Dienstleistungen ausgenommen; diese Erklärung bleibt daher freiwillig.

Unser Anspruch

Digitale Souveränität schließt für uns Zugänglichkeit ein: Diese Website soll für möglichst alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Umsetzung

Nach unserer Selbsteinschätzung ist diese Website weitgehend konform zu WCAG 2.1 AA. „Weitgehend konform" bedeutet: Der überwiegende Teil der Anforderungen ist erfüllt, einzelne Punkte prüfen und verbessern wir fortlaufend. Umgesetzt haben wir unter anderem:

  • ausreichende Farbkontraste (Fließtext mindestens 4,5:1);
  • Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus;
  • Formulare mit klaren Beschriftungen, Pflichtfeld-Kennzeichnung und mit dem Feld verknüpften Fehlermeldungen;
  • eine saubere Überschriften- und Landmark-Struktur mit Sprung­link zum Inhalt;
  • Respektieren von „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion): dekorative Animationen stehen dann still;
  • eine dezente, dekorative Animation (der „Nordstern") ist für Screenreader ausgeblendet; die Funktion „Zurück nach oben" ist ein eigenständiger, benannter Bedien-Button.

Bekannte Einschränkungen

Ehrlich benannt, woran wir noch arbeiten:

  • Eine vollständige Prüfung mit Screenreader über alle Seiten und Zustände hinweg steht noch aus.
  • Redaktionell eingestellte Inhalte (z. B. Blog-Bilder) sind nur so barrierefrei wie ihre Pflege – Alternativtexte sind zwar verpflichtend, ihre Qualität liegt aber in redaktioneller Hand.

Barrieren melden & Feedback

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie eine Information in einer zugänglicheren Form? Bitte sagen Sie uns Bescheid – wir bessern nach. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Erstellung und Prüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.
Zuletzt geprüft am: 05.11.2026.